Allgemeine Geschäftsbedingungen

der

 
Brainsurfers GmbH

 

Hirschmattstr. 30a, 6003 Luzern

Stand Januar 2025

 

1. Geltungsbereich und Vertragsschluss

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) finden Anwendung, wenn wir, die Brainsurfers GmbH, als Reisevermittler von Pauschalreisen oder Einzelleistungen (nachfolgend Reiseleistungen genannt) auftreten. Unsere vertragliche Verpflichtung beschränkt sich auf die Vermittlung der angebotenen Reiseleistungen gemäß diesen Bedingungen und den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.

(3) Sofern Sie uns beauftragen, Ihnen Reiseleistungen, die von einem dritten Anbieter (Reiseveranstalter oder Leistungserbringer) erbracht werden, zu vermitteln, kommt mit unserer Annahme ein Vertrag über die Vermittlung von Reiseleistungen zustande.

 

2. Vertragsinhalt

(1) Wir übernehmen den erteilten Vermittlungsauftrag nach diesen AGB und stellen auf Ihren Wunsch hin die Buchungsanfrage beim jeweiligen Reiseveranstalter bzw. Leistungserbringer. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, übernehmen wir als Reisevermittler keine Garantie bezüglich Auskünften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen, Verfügbarkeit und sonstigen Umständen der Reiseleistung des Reiseveranstalters bzw. Leistungserbringers.

(2) Für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter bzw. dem Leistungserbringer gelten die dort vereinbarten Vertragsbedingungen und deren Allgemeine Geschäftsbedingungen. Darin können z.B. Zahlungsbedingungen, Haftung, Stornierungsmöglichkeiten sowie andere Rechte und Pflichten geregelt sein.

(3) Ihre die vermittelten Reiseleistungen betreffenden Sonderwünsche nehmen wir nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Reiseveranstalter bzw. Leistungserbringer entgegen. Diese werden nur durch ausdrückliche Bestätigung des Reiseveranstalters bzw. des Leistungserbringer zum Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen des Reiseveranstalters bzw. des Leistungserbringers.

 

3. Zahlungen und Serviceentgelte; Versand der Reise- und Flug-Dokumente

(1) Soweit wir vermittelte Reiseleistungen in Rechnung stellen und diesbezügliche Zahlungen einziehen, geschieht dies im Namen und für Rechnung des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungserbringers. Zahlungsfristen und sonstige Zahlungsbedingungen richten sich nach den Bestimmungen des Reiseveranstalters bzw. des Leistungserbringers.

(2) Wenn wir Ihnen eine Pauschalreise vermittelt haben, dürfen wir Zahlungen von Ihnen als Reisenden nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag des Reiseveranstalters besteht und Ihnen der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde.

(3) Unberührt bleiben davon die Rechte zur Einziehung uns zustehender Serviceentgelte, die wir für unsere Beratungs- und Vermittlungsleistungen erheben. Das Serviceentgelt ist zusätzlich zu den Ansprüchen des Reiseveranstalters bzw. des Leistungserbringers zu zahlen und sofort fällig. Bei Stornierung oder Nichtdurchführung der vermittelten Reiseleistung wird Ihnen das Serviceentgelt nicht erstattet, es sei denn, die Nichtdurchführung erfolgte wegen eines Fehlers durch uns als Reisevermittler.

(4) Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Übermittlung der Reiseunterlagen ca. 10 Tage vor Abreise per Post oder digital. Bei kurzfristigen Buchungen werden die Unterlagen ausschließlich digital übersandt.

 

4. Rücktritt, Umbuchung und Stornierung des vermittelten Reisevertrags

(1) Rücktritt, Umbuchung und Stornierung richten sich nach den Vertragsbedingungen des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungserbringers und nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Diesbezügliche Erklärungen müssen gegenüber dem jeweiligen Reiseveranstalter bzw. Leistungserbringer erbracht werden. Sie können uns mit der Übermittlung der entsprechenden Erklärung beauftragen.

(3) Sofern für die Erbringung der vermittelten Reiseleistung eine Mindestteilnehmerzahl vereinbart ist, werden Ihnen beim Nichterreichen der Teilnehmerzahl nach den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitegehende Ansprüche bestehen nicht.

 

5. Mängelanzeigen

(1) Mängel unserer Vermittlungsleistung sind uns gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Uns ist Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine zumutbare Abhilfe durch uns möglich gewesen wäre. Unberührt bleiben Ansprüche aus deliktischer Haftung.

(2) Hinsichtlich Ihrer Mängelanzeigen bzgl. Mängel der durch uns vermittelten Pauschalreisen gelten wir gem. § 651v BGB als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen von Ihnen als Reisenden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. Wir werden den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen Erklärungen in Kenntnis setzen. Wir gelten als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen von Ihnen als Reisenden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. Wir werden den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen Erklärungen in Kenntnis setzen. Zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, empfehlen wir, entsprechende Mängelanzeigen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Reiseveranstalters zu erklären.

 

6. Ihre Mitwirkungspflichten als Kunde

(1) Sie sind verpflichtet, die Ihnen von uns übergebenen Vertrags- und Reiseunterlagen, insbesondere Buchungs- und Reisebestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag, zu überprüfen.

(2) Sie sind zur Beschaffung der erforderlichen Ausweise, Pässe, Visa und zur Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich.

(3) Wir weisen darauf hin, dass EU-Bürger für grenzüberschreitende Reisen innerhalb des Schengen-Raums (Europäische Union, Schweiz, Norwegen, Lichtenstein und Island) einen gültigen Personalausweis oder Reisepass benötigen. Für Reisen außerhalb des Schengen-Raums ist in der Regel ein Reisepass mit mindestens 6-monatiger Gültigkeit über das Rückreisedatum hinaus erforderlich.

 

7. Haftung

(1) Wir haften nicht für die Erbringung der vermittelten Reiseleistung, sondern nur dafür, dass die Vermittlung einer solchen Reiseleistung mit der erforderlichen Sorgfalt vorgenommen wird.

(2) Die einzelnen Angaben zu den Reiseleistungen beruhen auf den Angaben des Reiseveranstalters bzw. des Leistungserbringers. Diese stellen keine Zusicherung von unserer Seite dar. Sämtliche von uns präsentierten Reiseleistungen sind nur begrenzt verfügbar. Wir haften nicht für die Verfügbarkeit einer Leistung zum Zeitpunkt der Buchung. Dies gilt nicht, soweit uns fehlerhafte oder unrichtige Angaben bekannt waren oder bei Anwendung handels- und branchenüblicher Sorgfalt bekannt sein mussten. Insoweit ist die Haftung von uns für das Kennen müssen solcher Umstände jedoch auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.

(3) Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften im Rahmen des Gesetzes haften wir für die sorgfältige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an Sie. Eine Haftung für die Richtigkeit erteilter Auskünfte besteht gemäß § 676 BGB nicht. Dies gilt nicht, wenn ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde bzw. es eine ausdrückliche gesetzliche Informationspflicht besteht.

(4) Eine etwaige eigene Haftung von uns als Reisevermittler für Buchungsfehler aus § 651x BGB oder der schuldhaften Verletzung von Reisevermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

 

8. Versicherungen

(1) Wir weisen auf die Möglichkeit und Notwendigkeit des Abschlusses von geeigneten Versicherungen, insbesondere einer Reiserücktrittsversicherung, einer Versicherung zur Übernahme von Reiserückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, eine Reisegepäckversicherung, eine Auslandskrankenversicherung oder Reiseabbruchversicherung hin.

(2) Die Prüfung der Notwendigkeit des Abschlusses und der Eignung einer der vorgenannten oder weiteren Versicherungen obliegt ausschließlich Ihnen als Kunden.

 

9. Datenschutz

Ihre Daten werden wir ausschließlich zur Erfüllung des Vermittlungsvertrages speichern und verarbeiten.

 

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Streitbeilegungsverfahren

(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehungen zwischen Ihnen und uns gilt das Recht der Schweiz unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

(2) Sind Sie Kaufmann iSd. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Ehringshausen. Entsprechendes gilt, wenn Sie Unternehmer iSv. § 14 BGB sind. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

(3) Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit.